Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater verstehen wir unsere Aufgabe nicht allein darin, Jahresabschlüsse zu erstellen, Jahresabschlüsse zu prüfen und Steuererklärungen zu erarbeiten, sondern auch unsere Mandanten bei allen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen zu unterstützen. Den Schwerpunkt unserer Beratung bilden daher aufeinander abgestimmte betriebswirtschaftliche und steuerliche Konzepte für Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen, Unternehmensakquisitionen, Sanierungen, Investitionen, Finanzierungen etc.
Change-Management ist die systematische Erfassung, Verwaltung und Auswertung von Veränderungsprozessen in einem Unternehmen. Als Änderungen können Neuerungen, Fehlerbehebung und Verbesserungsvorschläge verstanden werden.
Fast alle Unternehmen, egal ob Arztpraxen, Apotheken, Gastgewerbe, Immobilienunternehmen oder Industrie, haben ein gemeinsames Problem: Die Umsätze stagnieren in gesättigten Märkten; die Kosten steigen; die Marktkonzentration auf wenige Große nimmt zu. Hinzu kommt eine unbefriedigende Wirtschaftsentwicklung im In- und Ausland. Der Druck auf den Gewinn, insbesondere in den kleinen und mittelständischen Unternehmen, nimmt zu.
Die herkömmlichen Ansätze reichen nicht mehr aus, um ein Unternehmen erfolgreich zu führen. Neue Konzeptionen, Instrumente und Techniken müssen in den Unternehmen eingesetzt werden, um die Ertragskraft der Unternehmen wieder zu verbessern.
Dabei zeigt sich uns immer wieder, dass gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen die vorhandenen Informationen nicht ausreichen, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Nur eine marktorientierte Unternehmensführung, die über entsprechendes Zahlenmaterial verfügt, ist in der Lage, die Existenz des Unternehmens bzw. der Praxis langfristig zu sichern.
Gerade bei der Entwicklung eines Kennzahlensystems, das Ihnen das Zahlenmaterial in verdichteter Form zur Entscheidungsfindung liefert, können wir Sie unterstützen:
In einem Kennzahlensystem werden mehrere Kennzahlen mathematisch oder logisch verknüpft, um bessere Aussagen zu einem Sachverhalt machen zu können. Die Kennzahlen werden aus Ist-Daten, Vergangenheitsdaten oder Plan-Daten abgeleitet und dienen als Maßstab, um Ursachen und Wirkungen von Vorgängen im kausalen Zusammenhang darzustellen und damit transparent zu machen.
Es gibt viele Kennzahlensysteme und nicht jedes ist für jedes Unternehmen geeignet. Wir können gemeinsam mit Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes System entwickeln und implementieren. Egal, ob es sich um einfache Umschlagskennziffern, um komplexe ROI-Kennzahlensysteme, ein anderes Kennzahlensystem oder um die Entwicklung einer Balance-Score Card handelt.
Da die Einführung von Neuem im Unternehmen immer auch auf Widerstände der Mitarbeiter stößt, stehen wir Ihnen im Bereich des Change-Managements gerne mit Rat und Tat zur Seite, um eine effiziente und effektive Umsetzung Ihres Kennzahlensystems zu gewährleisten.
Die Hauptursache für das Scheitern von Existenzgründungsvorhaben liegt darin, dass entweder kein oder nur ein schlecht erarbeiteter Geschäftsplan (Businessplan) vorliegt. Die Aufstellung eines Geschäftsplanes bedarf einer umsichtigen und sorgfältigen Vorgehensweise. Im Rahmen der Geschäftsplanerstellung sind zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Fragen im Vorfeld zu entscheiden. Chancen und Risiken verschiedener Handlungsalternativen sind gegeneinander abzuwägen. Es ist auch die Frage zu erörtern, in welchem Umfang öffentliche Fördermittel bei der Umsetzung des Existenzgrün-dungsvorhabens zur Verfügung stehen.
Unsere Kanzlei bietet sich angehenden Unternehmern dafür als erfahrener und vorausschauender Partner an. Letztendlich spielen schon bei der Existenzgründung gestaltende Überlegungen (gesellschaftsrechtlich, steuerlich) eine wichtige Rolle.
Unsere Existenzgründungsberatung ist darauf ausgerichtet, Sie bei der Aufstellung des Geschäftsplanes zu unterstützen. Wir beraten Sie bei der Auswahl und Beantragung von Fördermitteln der EU, des Bundes, der Länder oder der jeweiligen Kommunen. Wir können Sie bei der Beschaffung von anderen Kapitalquellen, zum Beispiel von Risikokapitalbeteiligungen (Venture Capital), stillen Beteiligungen (z.B. SBG Sächsische Beteiligungsgesellschaften der Länder oder der TBG Technologie-Beteiligungsgesellschaft) unterstützen. Weitere Unterstützung können wir Ihnen bei der Kontaktherstellung zu Banken und bei der Teilnahme an Kreditverhandlungen mit Banken anbieten.
In familien- und inhabergeführten Unternehmen werden Überlegungen zur Unternehmensnachfolge häufig zu spät angestellt.
Unsere Kanzlei empfiehlt, diese Fragen frühzeitig zu lösen. Es ist notwendig und wichtig, dass der oder die Unternehmer rechtzeitig ihre Ziele hinsichtlich der Unternehmensnachfolge bestimmen.
Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, der gesellschaftsvertraglichen und familiären Gegebenheiten sowie der steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entwickelt unsere Kanzlei ein Nachfolgekonzept, das den Zielen der Inhaber am besten entspricht.
Die folgenden Unternehmensnachfolgekonzepte haben sich aus unserer Sicht in der Praxis bewährt:
Unsere Kanzlei begleitet Sie, falls gewünscht, auch bei der Umsetzung der Nachfolgeregelungen, d.h., wir schalten uns in die Vertragsverhandlungen über Verkaufs- und / oder Beteiligungskonzepte und in Finanzierungsüberlegungen mit ein. Selbstverständlich berücksichtigen wir bei der Unternehmensnachfolge alle Fragen der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der laufenden Besteuerung.
Der Ausbau und/oder die Sicherung Ihres Unternehmens kann es erforderlich machen, die interne Unternehmensstruktur zu ändern oder anzupassen.
Um die ausgetretenen Pfade verlassen zu können, ist häufig die Hilfe eines professionellen Beraters notwendig, der gemeinsam mit Ihnen neue Strukturen in der Aufbau- und Ablauforganisation erarbeitet. Dabei bieten wir Ihnen keine Lösungen von der Stange, sondern stellen uns auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens, Ihres Marktes und Ihrer Mitarbeiterstruktur ein.
Wir entwerfen für Sie maßgeschneiderte und effiziente Aufbau- und Ablaufdiagramme und unterstützen Sie bei der Einführung und Durchsetzung der neuen Organisationsstrukturen. Unsere Unterstützung schließt gegebenenfalls auch den Vorschlag für eine Ihren Bedürfnissen gerecht werdende EDV-Anwendung ein.
Unsere Organisationsberatung beschränkt sich dabei keinesfalls auf den kaufmännischen Bereich oder das Rechnungswesen. Wir unterstützen Sie auch bei der Organisation der Materialwirtschaft und in der Produktion.
Unter Existenzsicherungs- und Sanierungsberatung verstehen wir ein Bündel von Beratungsleistungen, das Ihnen hilft, Ihr Unternehmen zu sichern und im Krisenfall wieder zu sanieren.
Unser Beratungsansatz unterscheidet daher in Beratungsanlässe zur Vermeidung der Unternehmenskrise (Existenzsicherungsberatung) und in Anlässe zur Bewältigung der Unternehmenskrise (Sanierungsberatung).
Im Laufe der Zeit zeigen viele Unternehmen Schwächen, die die Existenz des Unternehmens gefährden. Kumulieren sich diese Probleme, kann dies zum Scheitern am Markt führen. In den ersten fünf Jahren erleiden mehr als die Hälfte der Unternehmen Schiffbruch.
Wir helfen Ihnen, die auftretenden Schwächen zu erkennen und gegenzusteuern, bevor Sie Schiffbruch erleiden. Nach unserer Erfahrung liegen die häufigsten Ursachen für den Untergang eines Unternehmens in:
Durch unsere Unterstützung bei der Vorbereitung einer Unternehmensgründung lassen sich durch die Aufstellung eines ausführlichen Geschäftsplanes und die genaue Planung der Rechtsform viele Fehler, die später zum Scheitern des Unternehmens führen, vermeiden. Durch unsere Zugriffsmöglichkeiten auf Datenbanken können wir Branchenkennzahlen bei der Planung heranziehen und somit "böse Überraschungen" in der Zukunft vermeiden. Mit Hilfe dieser Datenbanken lassen sich die Branche und die Märkte leichter und besser einschätzen.
Bei der Eigenkapitalausstattung unterstützen wie Sie bei der Beschaffung von Geldern aus:
Mit Hilfe des Frühwarnsystems der DATEV eG unterstützen wir Sie bei der unterjährigen Überwachung und Analyse Ihrer Buchungs- und Abschlussdaten durch die Definition von Signalwerten. Dadurch kön-nen wir gemeinsam mit Ihnen bei Auffälligkeiten in der Entwicklung der wirtschaftlichen Lage und / oder dem Buchungsverhalten reagieren. Die Kontrolle und Steuerung Ihres Unternehmens wird Ihnen durch die Implementierung dieses Frühwarnsystems erheblich erleichtert.
Bei der Definition der Signalwerte werden individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Auffälligkeitsgrenzen und Zielkorridore festgelegt, die dann Monat für Monat durch uns in einem automatisierten Prozess überprüft werden können.
Bei negativen Abweichungen zeigen wir Ihnen Maßnahmen und Handlungsalternativen auf, die Ihnen helfen, die aufgestellten Kriterien wieder zu erreichen.
Durch die Verknüpfung der monatlichen Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) mit den Daten der Unternehmensplanung erhalten Sie eine monatliche Analyse der Abweichungen der Ist-Daten von den Plan-Daten. Signifikante Abweichungen vom Plan lassen sich somit erkennen und deren Ursachen beseitigen.
Im Jahr 2020 gerieten in Deutschland ca. 75.000 Unternehmen in die Insolvenz.
Häufig ist dafür eine länger anhaltende Unternehmenskrise verantwortlich, die irgendwann mit dem Gang zum Insolvenzgericht ihren Höhepunkt findet.
Die Geschäftsführer, Vorstände oder der Geschäftsinhaber eines Schuldnerunternehmens in wirtschaftlicher Krisensituation müssen entscheiden, ob das Unternehmen, der Teilbetrieb, die Beteiligung etc. liquidiert oder ob ein Sanierungsversuch unternommen werden soll.
In aller Regel bevorzugt das Schuldnerunternehmen die Fortführung, wobei für die Gläubiger die Entscheidung von unterschiedlichen Überlegungen abhängt, wie zum Beispiel der künftigen Geschäftserwartung für den Fall der erfolgreichen Sanierung oder der Bewertung des Ausfallrisikos im Rahmen der Verwertung der einzelnen Sicherheiten etc.
Das Beziehungsgeflecht der Abhängigkeiten innerhalb des Unternehmens und von seinen Gläubigern erfordert objektive Beratung, um die zukunftsorientiert richtige Entscheidung treffen zu können.
Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstände, die rechtzeitig reagieren, haben gute Chancen, aktiv gestalten zu können. Bei den ersten Anzeichen einer Krise gibt es meistens noch Gestaltungsmöglichkeiten, aus eigener Kraft „das Ruder herumzureißen“. Durch eine professionelle Sanierungsberatung, wie wir Sie anbieten, kann Ihnen meistens noch geholfen werden.
Für die einzelnen Phasen einer Krise bieten wir eine breite Palette an Dienstleistungen an. Wir beraten bei der Krisenerkennung, Gestaltung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen sowie bei insolvenznahen Fragestellungen.
Aufbauend auf einer zeitnahen Analyse der Krisenursachen und Krisensymptome wird eine geeignete Strategie zur Sanierung des Unternehmens erarbeitet und dabei auch die Möglichkeit geprüft, das Sanierungsziel mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens oder Insolvenzplanverfahrens zu erreichen. Durch das Ergreifen von begleitenden Sofortmaßnahmen erfolgt eine kurzfristige Sicherung der Unternehmensexistenz.
Unsere Berater verfügen über fundierte Branchen- und Beratungserfahrung und sind mit der unternehmerischen Praxis im Detail vertraut. Alle unsere Mitarbeiter handeln schnell und unkonventionell und sind stets bereit, Verantwortung für die von ihnen erarbeiteten Konzepte zu übernehmen.
Mit unseren Mandanten entwickeln wir Konzepte, die als Hilfe zur Selbsthilfe dienen sollen. Wir sind davon überzeugt, dass jedes unternehmerische Problem gleichzeitig eine Vielzahl von Chancen in sich trägt und dem Unternehmen langfristig Aussicht auf Erfolg und Stabilität bietet. Jeder noch so kleinen Chance begegnen wir daher mit großem kreativem Engagement. Halten wir das Erreichen der Sanierungsziele von vornherein für ausgeschlossen, lehnen wir das Mandat im beiderseitigen Interesse ab.
Anlässe der Beauftragung unserer Kanzlei sind sowohl die Unterstützung der Unternehmensführung bei der Krisenbewältigung als auch Untersuchungen strategischer, erfolgswirtschaftlicher und finanzwirtschaftlicher Faktoren bei kritischen Engagements von Banken und Kapitalbeteiligungsgesellschaften.